Bildungsurlaub in Granada, Spanien

Bildungsurlaub, oder auch Bildungsfreistellung, Bildungszeit, Sonderurlaub oder Arbeitnehmerweiterbildung genannt, ist eine besondere Form des Urlaubs, die der allgemeinen, beruflichen, kulturellen oder auch politischen Bildung dient.

Die Teilnahme an einer Bildungsurlaubsveranstaltung bedeutet:

  • Freiraum zu haben und sich abseits vom Arbeitsstreß weiterzubilden.
  • Zugang zu Weiterbildung und Aneignung neuer Kenntnisse und Fähigkeiten.
  • Erweiterung politischer und sozialer Kompetenz.
  • Raum zu haben für ein Lernen miteinander und voneinander.

Jeder deutsche Arbeitnehmer hat ein Recht auf 5 Tage bezahlten Bildungsurlaub im Jahr, wobei der Bildungsurlaub von 2 Jahren zusammengelegt werden kann.

Unser Kurs Bildungsurlaub 30 ist mit 6 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten pro Tag in den folgenden Bundesländern anerkannt:

  • Bremen
  • Hamburg
  • Rheinland-Pfalz
  • Brandenburg
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen
  • Berlin

Unser Kurs Bildungsurlaub 40 ist mit 8 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten pro Tag in den folgenden Bundesländern anerkannt:

  • Schleswig-Holstein
  • Niedersachsen
  • Saarland
  • Hessen
  • Baden-Württemberg

 

In Bremen gibt es die Möglichkeit Veranstaltungen für Teilzeitbeschäftigte mit der Hälfte oder weniger der Hälfte der Arbeitszeit einer Vollbeschäftigung im jeweiligen Unternehmen mit durchschnittlich 4 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten pro Tag als Bildungszeitveranstaltung zu beantragen (§ 6 (2) BremBZG-VO). Buchen Sie unseren Intenivkurs 20 und fordern Sie die entsprechende Bildungsurlaubsbescheinigung bei uns an.

Auch in Hamburg können Teilzeitbeschäftigte im Rahmen ihres Beschäftigungsanteils Bildungsurlaub beanspruchen. In dem Fall teilen Sie uns die Anzahl der gewünschten Kurstage mit.

Wir sind akkreditierter Weiterbildungsträger für Rheinland-Pfalz. Die Anerkennung unserer Kurse als Bildungsfreistellung in Rheinland-Pfalz ist kombinierbar mit dem Qualischeck. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung unterstützt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen. Mit dem Förderprogramm QualiScheck können - auch außerhalb des betrieblichen Kontextes - individuell geplante berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten bezuschusst werden, und zwar jährlich mit bis zu 1.500 Euro.

Um Bildungsurlaub in NRW zu bekommen, dürfen Veranstaltungsorte bis zu 500 km von der Landesgrenze von NRW entfernt liegen. Das schließt Deutschland und Benelux komplett ein bzw. Frankreich, Großbritannien, Dänemark, Polen und Tschechien teilweise. In Mecklenburg-Vorpommern werden reine Sprachkurse ab 2023 nicht mehr anerkannt. Kurse werden nur noch anerkannt, wenn sie eng im Zusammenhang mit beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen stehen. Bayern und Sachsen haben bisher keine Bildungsurlaubsgesetze erlassen.

Die Preise unserer Bildungsurlaubskurse finden Sie im Kursbereich

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