Mit dem Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben an beruflicher Weiterbildung. Im Fokus stehen dabei vor allem Geringqualifizierte und weiterbildungsferne Beschäftigte.
Im Rahmen der neuen ESF-Förderphase ist das Förderangebot des Bildungsschecks umgestaltet worden und richtet sich ab 2015 besonders an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende.
Wer wird gefördert?Der Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Betriebe:
Im
individuellen Zugang können Beschäftigte aus Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 30.000 Euro (max. 60.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) im Zeitraum von zwei Kalenderjahren einen Bildungsscheck erhalten. Auch Berufsrückkehrende haben die Möglichkeit, von einem Bildungsscheck zu profitieren.
Im
betrieblichen Zugang können kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten im Zeitraum von zwei Kalenderjahren bis zu zehn Bildungsschecks in Anspruch nehmen. Ausdrücklich sind An- und Ungelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Zugewanderte angesprochen.
Ausgeschlossen vom Bildungsscheckverfahren sind
Selbständige und Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Was wird gefördert?Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Ausgeschlossen von der Förderung sind arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.
Wie wird gefördert?Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 Prozent zu den Weiterbildungskosten, wenn diese 500 Euro (brutto) übersteigen. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Die andere Hälfte tragen im betrieblichen Zugang die Betriebe und im individuellen Zugang die Beschäftigten selbst. Pro Bildungsscheck können maximal bis zu 500 EUR gefördert werden.
Die Bildungsschecks werden über ausgewählte
Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden.
Möchten Sie einen Bildungsscheck bei uns einlösen? Dann setzten Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gern:
Sachbearbeiterin: Margarete Fortmann
Montag bis Freitag: 09.00 - 14.00 Uhr
Tel.: +34 958 25 68 75
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